FÖRDERMITTEL
Wie finanziere ich meinen Start
FÖRDERMITTEL

In Deutschland gibt es über 1500 Förderprogramme, die der Staat vergibt, um bestimmte politische und ökonomische Ziele zu erreichen. Doch nicht jeder Unternehmer kann die begehrten Fördermittel erhalten. Hier erfahren Sie, welche Förderwege Gründern offen stehen und wie Sie an die begehrten Mittel kommen.

Im Rahmen einer Selbständigkeit kommen auf den oder die Gründer meist spezielle finanzielle Belastungen zu, die es zu meistern gilt. Gründer können hierfür Förderungen diverser Institutionen in Anspruch nehmen.

Zuschüsse für Gründer

Der Zuschuss ist eine nicht rückzahlbare Zuwendung ohne direkte Gegenleistung und ist damit die beliebteste Förderungsart. Die Zuschussförderung erfolgt über alle Förderbereiche und -anlässe hinweg. Es gibt derzeit rund 830 Zuschussrichtlinien für deutsche Unternehmen. Zuschüsse werden sowohl für Investitionen als auch für Kosten gewährt.

Der Gründungszuschuss

Der wohl bekannteste Zuschuss ist der Gründungszuschuss nach §57 SGB III von der Bundesagentur für Arbeit. Gründer, die durch Aufnahme einer selbständigen, hauptberuflichen Tätigkeit die Arbeitslosigkeit beenden, haben zur Sicherung des Lebensunterhaltes und zur sozialen Sicherung in der Zeit nach der Gründung Anspruch auf einen Gründungszuschuss. Dieser wird geleistet, wenn der Antragsteller bis zur Aufnahme der selbständigen Tätigkeit einen Anspruch auf Entgeltersatzleistungen nach SGB III (ALG I) hat oder eine Beschäftigung ausgeübt hat, die als Arbeitsbeschaffungsmaßnahme nach SGB III gefördert worden ist, und bei Aufnahme der selbständigen Tätigkeit noch über einen Anspruch auf Arbeitslosengeld von mindestens 90 Tagen verfügt. Der Gründer erhält monatlich einen Zuschuss in Höhe des persönlichen Arbeitslosengeldes I und zusätzlich einen Pauschbetrag für SV-Beiträge in Höhe von 300 Euro je Monat. Im Anschluss daran kann für weitere sechs Monate ein Zuschuss in Höhe von 300 Euro gewährt werden, wenn die geförderte Person ihre Geschäftstätigkeit anhand geeigneter Unterlagen darlegt. Wichtig: Der Gründer muss der Agentur für Arbeit eine positive Stellungnahme einer fachkundigen Stelle über die Tragfähigkeit der Existenzgründung vorlegen.

Der Einstellungszuschuss bei Neugründungen

Der Staat unterstützt bei jungen Unternehmen auch die Einstellung von Mitarbeitern. Damit soll den Gründern ein leichteres Wachstum möglich sein, wobei gleichzeitig Arbeitsplätze geschaffen werden. Der Einstellungszuschuss kann höchstens für zwei Arbeitnehmer gleichzeitig bezahlt und für höchstens 12 Monate in Höhe von 50 Prozent des berücksichtigungsfähigen Arbeitsentgelts geleistet werden. Voraussetzung ist hierbei, dass das junge Unternehmen nicht älter als zwei Jahre ist, höchstens fünf Mitarbeiter beschäftigt und dass der Arbeitnehmer bestimmte Voraussetzungen erfüllt.

Beratungs- und Coaching-zuschüsse bei Neugründungen

Gründer können sich in Form von Beratung und Coaching bei (fast) allen Themenbereichen unterstützen lassen. Hierbei stehen EU-, Bundes- und Landesmittel zur Verfügung. Die Höhe der Zuschüsse bewegt sich in der Regel im Bereich von 40 bis 100 Prozent der Beratungsleistungen.

Fremdkapital

Fremdkapital bezeichnet Finanzmittel, die nicht vom Unternehmen oder den Gesellschaftern zur Verfügung gestellt werden. Diese Gelder stehen dem Unternehmen zu fest vereinbarten für einen fixierten Zeitraum zur Verfügung. Fremdkapital ist unabhängig vom Erfolg des Unternehmens und dient nicht der Übernahme von Risiken (schuldrechtliche Verbindung). Folglich muss Fremdkapital in der Regel besichert werden. Es wurden unterschiedliche, zum Teil haftungsbefreite Darlehensvarianten geschaffen, die es auch Jungunternehmern ermöglichen, an Fremdkapital zu kommen, ohne über entsprechende Sicherheiten verfügen zu müssen. Konkret können Gründer Darlehen beantragen, die entweder zinsvergünstigt, haftungsfreigestellt (für die beantragende Hausbank) sind oder eine längere tilgungsfreie Anlaufzeit ausweisen. Die hier angesprochenen Darlehen werden von Förderbanken von Bund und Land zur Verfügung gestellt. Anträge können nur über die eigene Hausbank erfolgen.

Mezzanine Kapital

Das Mezzanine Kapital (Mezzanine bedeutet im Französischen Mittelgeschoss) stellt eine Mischung aus Fremd- und Eigenkapital dar. Diese Form der Unternehmensfinanzierung liegt sowohl bzgl. des Risikos als auch bzgl. der Kosten, die für den Gründer entstehen, zwischen den beiden Extremen Fremd- und Eigenkapital. In den meisten Fällen setzen sich die Kosten aus einem festen Kostenbestandteil (fixer Zins) und einem variablen Teil (erfolgsorientiert) zusammen. Mezzanines Kapital kann somit die Lücke zwischen Eigen- und Fremdkapital füllen und bei entsprechender Strukturierung des Kapitals eine eigenständige Unternehmensführung durch die Gründer ermöglichen. Da Mezzanines Kapital zugleich Risiko tragendes Kapital sein kann, muss es oft nicht besichert werden. Die Laufzeit bewegt sich in einer sehr großen Bandbreite von meist drei bis 15 Jahren.

Eigenkapital

Von Eigenkapital spricht man, wenn die Mittel einem Unternehmen langfristig zur Verfügung stehen und wenn diese das volle unternehmerische Risiko tragen. Damit steht Eigenkapital zur Sicherung der Fremdmittel (Darlehen) zur Verfügung. Aufgrund des übernommenen Risikos gilt Eigenkapital als das teuerste Kapital. Typische Eigenkapitalgeber sind klassische Venture-Capital-Gesellschaften (VC). Sie investieren Risiko tragendes Eigenkapital meist ab ca. 0,5 Mio. Euro. Es gibt aber auch Business Angels oder spezielle Seed-Capital-Gesellschaften, die sich schon mit kleineren Kapitalgrößen, etwa ab 10.000 EUR, beteiligen.

Persönliche Haftung

Um die Frage nach der persönlichen Haftung der Gründerperson beantworten zu können, muss man sich sowohl die Art des Kapitals näher ansehen als auch die Förderungsart. Grundsätzlich ist bei Förderdarlehen eine Haftung des oder der Gründer notwendig. Bei Eigenkapital ist dies meist nicht erforderlich.

Eigenkapitalerfordernis

Um an die günstigen Förderdarlehen zu kommen, wird allerdings zumeist ein gewisser Eigenkapitalanteil vorausgesetzt. Dieser sollte je nach Darlehen und Einschätzung der beantragenden Hausbank bei mindestens 15 Prozent der Gesamtfinanzierungssumme liegen. Reicht das Eigenkapital der Gründer hierfür nicht aus, kann man entsprechende Seed-Investoren ansprechen, die das fehlende Eigenkapital gegen eine entsprechende Beteiligung am Unternehmen zur Verfügung stellen.

von Bernd Fischl und Martin Trost

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