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Was tun, wenn die Hausbank Ihren Kreditantrag wegen fehlender Sicherheiten ablehnt? Schließen Sie mit Hilfe der Bürgschaftsbanken die Kreditlücke. Wie Sie die begehrte Bürgschaft erhalten können und damit die Finanzierung stemmen.
Eine Bürgschaft ist ein Vertrag, in dem sich der Bürge (die Bürgschaftsbank) verpflichtet, für Verbindlichkeiten des Bürgschaftsnehmers (Gründer) gegenüber dem Gläubiger (Hausbank) zu haften. Damit gilt die Bürgschaft als Sicherheit für einen Kredit der Hausbank. Wird die Bürgschaft von der Hausbank in Anspruch genommen, weil der Gründer den Verpflichtungen nicht nachkommen kann, geht das Schuldverhältnis von der Hausbank auf die Bürgschaftsbank über. Der Gründer steht dann dieser Bank gegenüber in der Schuld.
Die Voraussetzungen:
- Sie haben nicht mehr als 250 Beschäftigte.
- Ihre Jahresbilanzsumme liegt unter 43 Millionen EUR oder der Jahresumsatz liegt unter 50 Millionen EUR.
- Sie haben kein KfW StartGeld oder andere KfW Förderungen mit Haftungsfreistellung beantragt.
- Die von Ihnen benötigte Kreditsumme liegt zwischen 10.000 EUR und 1 Mio. EUR.
Für den Antrag:
- Antragsvordruck der Bürgschaftsbank:
www.vdb-info.de/pdf/vordrucke/vdb-antrag.pdf - Selbstauskunft für die Bürgschaftsbank:
www.vdb-info.de/pdf/vordrucke/vdb-selbstauskunft.pdf - Kreditvorlage/Stellungnahme des Kreditinstitutes
- Ggf. Kopie des gestellten KfW-Antrages/Förderantrags
- Übersicht über Kredite inkl. der Konditionen und Sicherheiten (auch bei anderen Banken)
- Vorhabensbeschreibung/Unternehmenskonzept
- Investitions- und Finanzierungsplan einschl. Angaben zu den Sicherheiten für nicht verbürgte Kredite
- Lebenslauf bzw. beruflicher Werdegang des Kreditnehmers/ Gesellschafters
- vollständiger Jahresabschluss für die letzten drei Geschäftsjahre
- Daten zum laufenden Geschäftsjahr (z.B. betriebswirtschaftliche Auswertungen einschl. Summen- und Saldenliste, o.ä.)
- Gesellschaftsvertrag, Handelsregisterauszug einschl. verbundener Unternehmen
- Miet-, Pacht-, Leasing- und Lizenzverträge
- Übernahme-/Kaufverträge
- Rentabilitätsvorschau in Form einer vorweggenommenen Gewinn- und Verlustrechnung
- Liquiditätsplan für 12 Monate
- Grundbuchauszug bei
- vorhandenem Grundbesitz
- Selbstauskunft und Schufa-Auskunft bei Gründern
- Ggf. Erklärung über bereits erhaltene sog. De-minimis-Beihilfen
Die Kosten:
Üblich ist eine einmalige Bearbeitungsgebühr von einem Prozent und eine jährliche Gebühr von etwa einem Prozent der Bürgschaftssumme.
Die Laufzeit:
Die Laufzeit entspricht in der Regel der Laufzeit des abgesicherten Kredits.
von Sabine Korndörfer
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