UNTERNEHMENSGRÜNDUNG
Gründen als Mini-GmbH
UNTERNEHMENSGRÜNDUNG

Ein knappes Jahr ist sie nun alt
– die Unternehmergesellschaft (haftungsbegrenzt), die Mini-GmbH,
die kleine GmbH oder die 1-Euro-GmbH. Zeit, eine Zwischenbilanz zu ziehen
und zu analysieren, was diese Gründungsform leistet – und wie
sie bisher angenommen wurde.

Wie heißt sie denn nun eigentlich, die neue, preiswerte Gründungsform? Antwort: Alle oben genannten Namen treffen zu und bezeichnen umgangssprachlich das Gleiche, nämlich die neue Kleingesellschaft, deren Gründung prinzipiell ab einem Euro Stammkapital möglich ist. Offiziell formalrechtlich darf freilich nur entweder die Bezeichnung "Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)" oder die Bezeichnung "UG (haftungsbeschränkt)" verwendet werden; eine Abkürzung des Zusatzes "haftungsbeschränkt" ist nicht zulässig.

Einstiegsvariante Mini-GmbH

Die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) ist keine vollständig neue, eigenständige Rechtsform, sie ist lediglich eine Variante der GmbH. Als solche ist auch sie eine juristische Person und voll körperschaftsteuer- und gewerbesteuerpflichtig; auch muss sie – wie ihre große Schwester, die GmbH – ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Es ist wichtig zu verstehen, dass der Gesetzgeber die Mini-GmbH als Einstiegsvariante in die "große GmbH" konzipiert hat. Sobald die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) "erwachsen" ist, sprich infolge genügend Rendite das gesetzlich für die klassische GmbH vorgeschriebene Mindeststammkapital erwirtschaftet hat, soll sie – so wünscht es sich der Gesetzgeber – zu einer normalen GmbH oder umgangssprachlich "großen GmbH" umgewandelt werden. Allerdings besteht keine Verpflichtung, dies innerhalb einer vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Frist zu schaffen.

Ansparen ist Pflicht

Um das Stammkapital der Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) zum Vorteil der Gläubiger und damit des Rechtsverkehrs zeitnah aufzustocken, wurde die sogenannte Ansparpflicht eingeführt. Diese sieht vor, mindestens ein Viertel des Jahresüberschusses in eine Rücklage einzustellen, bis ein Betrag von 25.000 Euro erreicht ist. Erst dann darf der Unternehmer mit Hilfe eines Notars die Anmeldung der Erhöhung des Stammkapitals beim Registergericht beantragen und damit die Änderung der Rechtsformbezeichnung von "Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)" in "GmbH" vornehmen. Hauptvorteil: Der Zusatz "haftungsbeschränkt" entfällt dann auch.

Mehr als 1500 Gründungen pro Monat

Dieser wenig attraktive Zusatz "haftungsbeschränkt" konnte aber den raschen Siegeszug der neuen Gründungsvariante nicht verhindern: So waren seit ihrem Start am 1. November 2008 bis Anfang Juli 2009 bereits mehr als 12.500 Unternehmergesellschaften (haftungsbeschränkt) ins Handelsregister eingetragen worden.

Für wen ist die Mini-GmbH geeignet?

Grundsätzlich eignet sie sich für alle, die sich allein selbständig machen wollen und deren Geschäftsmodell einfach zu beschreiben ist. Außerdem passt sie zu allen Vorhaben, die mit geringem Kapitaleinsatz auskommen. Ein Blick in das elektronische Handelsregister zeigt klar: Mini-GmbHs werden vor allem von Dienstleistern gegründet.

Ein wesentlicher Vorteil der Mini-GmbH entfällt, wenn mehr als drei Gesellschafter gründen. Denn die vom Gesetzgeber vorgegebenen Musterprotokolle erlauben maximal drei Gesellschafter. Wird diese Zahl überschritten, muss der Notar eine maßgeschneiderte Satzung entwickeln – und hierfür sind schnell ein paar hundert Euro fällig. Allerdings raten viele Juristen von der Mustersatzung bereits ab, wenn mehr als ein Gesellschafter an Bord gehen soll.

Zwischenfazit

Unter dem Aspekt Zwischenfazit "Mini-GmbH" ist natürlich auch spannend, wie viele dieser neu gegründeten Unternehmen denn schon die Hürde ins "Erwachsenenleben" nehmen konnten. Die Auswertung des Handelsregisters zeigt, dass die Zahl der in eine normale GmbH umgewandelten Mini-GmbHs verschwindend gering ist. Es sind gerade mal 0,5 Prozent bzw. fünf von 1000 ausgewerteten Unternehmen, die innerhalb des ersten dreiviertel Jahres den Sprung von der Mini zur erwachsenen GmbH geschafft haben. Denkbar ist natürlich, dass viele der Minis gar keinen Wert auf den Statusgewinn durch die Bezeichnung "GmbH" legen.

Ein weiterer Grund ist sicher auch darin zu sehen, dass es nicht so einfach ist, binnen eines Geschäftsjahres ab Gründung bereits einen Gewinn zu erwirtschaften, der der Differenz zwischen dem Stammkapital der UG (haftungsbeschränkt) und dem vorgeschriebenen Mindeststammkapital der GmbH in Höhe von EUR 25.000 entspricht. In einigen Jahren wird der Anteil an umgewandelten UGs (haftungsbeschränkt) im Verhältnis zu sämtlichen gegründeten Unternehmergesellschaften (haftungsbeschränkt) sicher höher sein.

Was kostet die Mini-GmbH?

Wie bereits erwähnt, ist als Stammkapital theoretisch ein Euro ausreichend. Doch dieses Gründungskapital wird wohl kaum ausreichen. Bereits nach der ersten Telefonrechnung wäre das 1-Euro-Unternehmen im Prinzip insolvent – mit der strafrechtlich relevanten Konsequenz für den Geschäftsführer, dieses umgehend anzuzeigen. De facto fängt das Stammkapital bei 1000 Euro an, so sieht jedenfalls die Praxis aus. Und dieses muss komplett und bar einbezahlt sein, bevor das neu gegründete Unternehmen im Handelsregister registriert wird. Sacheinlagen sind – im Gegensatz zur klassischen GmbH – verboten.

Zu den Gebühren für die Gründung: Im günstigsten Fall gründet ein Gesellschafter und Geschäftsführer eine UG (haftungsbeschränkt) mit unter 1000 Euro Stammkapital (Ein-Personen-Mini-GmbH) und verwendet die Mustersatzung. Hierfür fallen lediglich 20 Euro Notargebühren an, hinzu kommen die Auslagen für Kopien und die Übermittlung von elektronischen Dateianhängen sowie die Umsatzsteuer (ca. weitere 30 bis 40 Euro). Für die Eintragung beim Registergericht müssen noch einmal 100 Euro veranschlagt werden. Also kann ab 150 Euro die eigene Mini-GmbH Wirklichkeit werden.

Ein echter Gewinn

Diese geringen Gründungskosten, basierend auf der Bereitstellung der Mustergründungsvorlagen, sind der Haupt-Pluspunkt der Mini-GmbH und ein gelungener Schritt in die richtige Richtung – nämlich in die Richtung des Bürokratie-Abbaus und des raschen Zugangs zu einer persönlichen Absicherung des Kleinunternehmers, und zwar mit marktgerechtem Geldeinsatz. Allein das macht die Mini-GmbH schon nach knapp einem Jahr zu einer Erfolgsstory und zu einem echten Gewinn für viele Existenzgründer, zu deren unternehmerischen Vorhaben sie passt.

von Mathias Jennerwein und Pia Preuß

Die ist eine Kurz-Zusammenfassung eines Beitrags aus StartingUp. Als Abonnent können Sie die gesamte Artikel-PDF kostenlos im Digitalen Heftarchiv abrufen. >>> Weiter

 

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