Die Förderkonten sind voll. Etwas 250 Initiativen bieten Gründern Geldgeschenke in Form von Zuschüssen. StartingUp zeigt, wie Sie an die begehrten Geldmittel kommen und stellt die wichtigsten Bundeszuschüsse und regionalen Programme vor.
Deutschland weltweit Spitze
An Geldgeschenken für Gründer und Jungunternehmer mangelt es nicht. Im Gegenteil: Dutzende Gründungswettbewerbe spendieren Preisgelder; Arbeitsagenturen und Ministerien bezuschussen den Lebensunterhalt und die soziale Sicherheit. In der Förderdatenbank des Bundewirtschaftsministeriums (www.foerderdatenbank.de) stehen zahlreiche Förderorganisationen für Existenzgründer. In Punkto Förderung steht Deutschland auf Platz eins, kaum eine Branche, die nicht von den Zuschüssen profitiert: der Handel, das Handwerk, Freie Berufe wie Journalisten oder Physiotherapeuten werden mit Fördermaßnahmen finanziell unterstützt. Lesen Sie im Folgenden die wichtigsten Bundes-Zuschüsse:
Stipendien für Wissenschaftler
Wer als Student oder Absolvent den Schritt in die Selbstständigkeit wagt, kann einen Antrag auf ein EXIST-Gründerstipendium stellen und zwar bis zu fünf Jahre nach Beendigung des Studiums oder einer wissenschaftlichen Tätigkeit. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie bezahlt über ein Jahr lang bis zu 2500 Euro pro Monat für den Lebensunterhalt und die soziale Sicherung. Außerdem gibt es Sachmittel für Investitionen und Beratung von bis zu 17.5000 Euro. Einzelne- und Gruppenbeiträge von bis zu drei Personen nimmt das Ministerium an. Etwa 100 Anträge pro Jahr werden bewilligt. Die Formulare reichen Hochschulen und Forschungsinstitute ein. Dies ist ganzjährig möglich. Unter anderem hat ein Professor die Geschäftsidee zu betreuen und ein Ideenpapier sowie ein Lebenslauf sind vorzulegen.
Geld für Hightech-Forschung
Die Gründungsinitiative EXIST fördert zusätzlich auch die Entwicklung sehr teurer Verfahren und Produkte. Deren Umsetzung, zum Beispiel in der Bio-, Medizin,- oder Umwelttechnik, verschlingt oft Millionen bis zur Marktreife. Hierzu stellte der Bundeswirtschaftsminister Ende November 2007 ein neues Förderprogramm vor: EXIST-Forschungstransfer. Damit sollen nach Angaben des Ministeriums bis Mitte 2010 bundesweit bis zu 25 Ausgründungsvorhaben pro Jahr angestoßen werden. Für die jeweils besten Produktideen bezuschusst das Ministerium zunächst in voller Höhe die Entwicklungsarbeiten und die Konzeption eines Geschäftsplans. Im Anschluss an diese Vorgründungsphase kann das neu entstandene Technologieunternehmen für die Gründungsphase einen weiteren Zuschuss von bis zu 150.000 Euro erhalten. Je mehr eigenes Geld einfließt, desto höher ist der Beitrag. Das Gesamtvolumen der Förderung beträgt bis zu 450.000 Euro. Während beider Phasen trainieren Berater die Gründerinnen und Gründer. Stichtag für das Einreichen von Projektskizzen ist jeweils der 30. Juli.
Gründungzuschuss und Einstiegsgeld für Arbeitslose
Wer sich aus seiner Arbeitslosigkeit heraus selbstständig macht, profitiert auch 2008 von den Zuschussprogrammen Gründungszuschuss der Bundesagentur für Arbeit und Einstiegsgeld für Langzeitarbeitslose. Der Gründungszuschuss steht Beziehern und Anspruchsberechtigten des Arbeitslosengeldes I offen, das Einstiegsgeld Empfängern des Arbeitslosengeldes II. Die Förderdauer des Gründungszuschusses beträgt maximal 15 Monate. In der ersten Phase erhalten Gründerinnen und Gründer neun Monate lang einen Zuschuss in der Höhe ihres Arbeitslosengeldes I. Darüber hinaus bezahlt die Agentur eine Pauschale von monatlich 300 Euro für die soziale Absicherung. Danach kann die Agentur noch einmal sechs Monate lang 300 Euro bewilligen. Gründer haben einen Anspruch auf die ersten neun Monate der Förderung, müssen aber nachweisen, dass sie für eine berufliche Selbstständigkeit qualifiziert sind, z.B. in Form von besuchten Gründerseminaren und nachgewiesener Berufserfahrung.
Bezuschusste Beratung nach dem Start
Gerade in der Anfangsphase brauchen Gründer die Expertise von Dritten. Ob Hilfe bei der Buchhaltung, steuerliche Fragen, dem Formulieren von Verträgen oder dem Gespräch mit der Bank: Guter Rat kann teuer sein. Zuschussprogramme helfen Kosten für eine Unternehmensberatung oder ein Gründer-Training zu sparen. Wer den Start bereits hinter sich hat, kann bei der KfW Mittelstandsbank einen Antrag auf das Gründercoaching Deutschland stellen. Dies ist bis zu 5 Jahre nach der Gründung möglich. Über das Gründercoaching können junge Unternehmen Beratungskosten bis zu einer Höhe von 75% bezuschussen lassen. Maximal bezahlt die KfW 800 Euro pro Tag. Insgesamt darf das Honorar nicht höher als 6000 Euro liegen. Erst nach Vorlage der Rechnung erhalten die Geförderten das Geld zurück.
Hilfe vor der Gründung
Auch innerhalb des Programms der Existenzgründungsberatung des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gilt die Vorschussregel. Erst nach Nachweis der Beratung und Bezahlung wird das Geld erstattet. Es sind maximal 50% der Kosten von bis zu 3000 Euro. Zuschüsse gibt es sowohl für Vorhaben, die noch umgesetzt werden, als auch für bestehende Unternehmen.
Antragstellung kann dauern
Die Prüfung der Skizzen und Antragsunterlagen kann dauern. Experten raten deshalb, sich bereits in der Phase der Ideen-Entwicklung mit möglichen Zuschussprogrammen zu beschäftigen. "Es kommt durchaus vor, dass bis zu einer Auszahlung drei bis vier Monate vergehen", sagt Sabine Drechsler, Unternehmensberaterin aus Dortmund. Außerdem betont die Expertin: "Je nach Programm kommt eine Förderung bereits nicht mehr in Frage, wenn in irgendeiner Form die Geschäftstätigkeit aufgenommen wurde." Ein Zuschuss-Antrag für die Planung einer Gründung muss also vor dem Start gestellt werden.
Fazit
Gründer und Jungunternehmer profitieren von zahlreichen bundesweiten und regionalen Zuschussprogrammen. Es lohnt eine frühe Recherche. Internet-Datenbanken und Berater von Kammern, Gründungsnetzwerken, Wirtschaftsfördergesellschaften oder Arbeitsagenturen helfen bei der Suche oder Vorbereitung. Um in den Genuss der Mittel zu kommen, sind besonders ein schriftlicher Geschäftsplan und ein Lebenslauf vorzulegen.
von Sebastian Hanny
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